Kurzer Hinweis
zu
FASTEN und ZAKATU-L-FITR
von Scheich Mohammad bin Saleh al-Othaimin
Dieser Text handelt in Kürze vom Fasten, seinen Regeln und
seinem
Nutzen.
FASTEN (arab. "saum") ist eine Art des Gottesdienstes durch
Enthaltsamkeit von all dem, was es bricht, vom Beginn der
Morgendämmerung
bis zum Sonnenuntergang.
FASTEN DES MONATS RAMADAN ist eine der fünf Säulen des
Islam. wie
durch das Wort des Propheten Muhammad (s) mitgeteilt: "Der Islam
ruht auf fünferlei:
Dem Zeugnis, daß es keinen Gott gibt außer Allah und
daß
Muhammad Sein Gesandter ist, dem Verrichten des Gebets, dem Entrichten
der
Zakat, dem Fasten des Monats Ra-madan und dem Verrichten der Wallfahrt
nach
Mekka."
WER FASTET
- Fasten im Ramadan ist Pflicht für jeden erwachsenen Muslim, der
zurechnungsfähig ist, es ertragen kann und sich nicht auf einer
Reise
befindet.
- Nichtmuslime fasten nicht auf diese Weise und müssen das Fasten
auch
nicht nachholen, wenn sie den Islam annehmen.
- Kinder brauchen nicht zu fasten, sollen aber dazu ermutigt werden,
damit
sie sich schrittweise daran gewöhnen.
- Unzurechnungsfähige brauchen nicht zu fasten und auch keine
Ersatzleistung (Speisen von Armen) leisten, selbst wenn sie
volljährig
sind. Dasselbe gilt für jemanden, der sich, wie z.B. ein
hochbetagter
Mensch, nicht vernünftig verhält.
- Wer nicht fasten kann, wie z.B. besonders alte Menschen oder Kranke,
die
nicht mit Wiedererlangung der Gesundheit rechnen, speist für jeden
versäumten
Fastentag einen bedürftigen Menschen.
- Wer plötzlich erkrankt und mit Genesung rechnet, darf das
Fasten, wenn
es ihm zu schwer fällt, aufschieben und holt es nach
Wiedererlangung der
Gesundheit nach.
- Schwangere und stillende Frauen brauchen nicht zu fasten, wenn es
ihnen zu
schwer fällt oder sie sich um das Kind sorgen. Sie holen die
versäumten
Fastentage später nach, wenn kein Anlaß mehr für ihre
Befürchtungen
besteht.
- Frauen Während der Regelblutung oder Blutung nach Entbindung
(nifas)
fasten während dieser Tage nicht. Sie holen das versäumte
Fasten später
nach.
- Wer sein Fasten brechen muß, um jemandem das Leben zu retten
(wie
z.B. bei einem Feuer oder der Gefahr des Ertrinkens), tut dies und holt
das
Fasten später nach.
- Reisende können wählen, ob sie während der Reise
fasten oder
es später nachholen, wenn sie ihr Ziel erreicht haben. Dies gilt
für
alle Reisenden, gleich ob sie aus besonderem bzw. unvorhergesehenem
Grund reisen
oder wie Kraftfahrer beruflich unterwegs sind
WAS DAS FASTEN BRICHT
- Essen oder Trinken, gleich ob Nützliches oder Schädliches,
wie
z.B. Rauchen.
- Injektionen oder Aufbaumittel, die als Nahrungsersatz verwendet
werden,
weil sie als Essen und Trinken dienen. Andere Injektionen, die keinen
Nährwert
haben, brechen das Fasten nicht, gleich ob sie íntramuskulär
oder
intravenös verabreicht werden und gleich, ob sie eine
Geschmacksempfindung
hervorrufen oder nicht.
- Absichtliches Erbrechen. Unbeabsichtigtes Erbrechen
beeinträchtigt das
Fasten nicht.
- Geschlechtsverkehr. Wer hierdurch mutwillig während der Stunden
des
Tageslichtes das Fasten bricht, muß sowohl das Fasten nachholen
als auch
eine schwere Busse leisten, die in der Freisetzung eines Unfreien
besteht oder,
wenn das nicht in Frage kommt, 60 Tage hintereinander fasten oder, wenn
das
nicht geht, 60 bedürftige Menschen speisen.
- Beabsichtigter Samenaustritt durch Masturbation oder
geschlechtliches
Nahekommen.
- Blutung bei Menstruation oder nach der Entbindung.
- Blutabnahme wie z.B. durch Schröpfen o.ä., während
unwillkürliches
Bluten wie z.B. , bei Nasenbluten oder dem Ziehen eins Zahnes das Fasten
nicht
beeinträchtigt, weil es nicht als Blutabnahme gilt.
WAS NICHT DAS FASTEN BRICHT
- Fasten wird nicht durch versehentliches, unwissentliches oder
erzwungenes
Essen oder Trinken gebrochen, nach den Worten Allahs des
Allmächtigen: "Unser Herr, belange uns nicht, wenn wir
vergessen haben oder überschritten haben..." (2:286) "...
außer
wer gezwungen wurde, während sein Herz Ruhe im Glauben gefunden
hat... "6:106)
"... und auf euch ist kein Vergehen in dem, was ihr davon
versehentlich überschritten
habt, sondern in dem, was eure Herzen absichtlich tun..." (33:5)
- Deshalb wird das Fasten eines Menschen nicht beeinträchtigt,
der etwas
ißt oder trinkt, weil er vergessen hat, daß er fastet.
- Ebenso wird das Fasten nicht beeinträchtigt, wenn jemand in der
Annahme ißt oder trinkt, daß die Sonne schon untergegangen
oder die
Morgendämmerung noch nicht angebrochen ist, weil er unwissentlich
handelt.
Auch wenn jemand gurgelt und Wasser gelangt unbeabsichtigt durch seine
Kehle,
beeinträchtigt das nicht sein Fasten, weil er es nicht
beabsichtigte.
- Samenaustritt im Schlaf beeinträchtigt ebenfalls das Fasten
nicht,
weil man darüber keine Gewalt hat.
WEITERE REGELN ZUM FASTEN
- Man kann die Absicht zum Fasten auch dann fassen, wenn man sich im
Zustand
ber großen Verunreinigung befindet und demnach weiter fasten, wenn
man das
Reinigungsbad erst nach Beginn der Morgendämmerung oder
Tagesanbruch nimmt.
- Eine Frau, deren Menstruations- oder Entbindungsblutung vor Beginn
der
Morgendämmerung endet, muß fasten, auch wenn sie ihr
Reinigungsbad
erst nach Beginn der Morgendämmrung nimmt.
- Wer fastet, darf Salben, Haarwasser usw. auf Kopf und Körper
auftragen
und Parfüm verwenden, sollte aber das Inhalieren von
Räucherwerk (z.B.
Weihrauch, Räucherstäbchen usw.) vermeiden. Man darf auch
Zähne
ziehen oder äußere Verletzungen mit Medikamenten behandeln,
Augen-
oder Ohrentropfen oder Augenpulver anwenden, selbst wenn das eine
Geschmacksempfindung hervorrufen sollte.
- Die Zähne zu putzen (mit siwak, einer Zahnbürste aus
Zweigen o.ä.)
ist zu jeder Zeit des Fastens nicht nur erlaubt, sondern
wünschenswert.
- Wer fastet, kann sich mittels Wasser oder Klima-Anlage abkühlen
(bzw.
erwärmen).
- Es ist erlaubt, ein Medikament in den Mund zu sprühen, um
Beschwerden
wie z.B. bei Asthma zu verhindern.
- Es ist erlaubt ausgetrocknete Lippen anzufeuchten bzw. den Mund ohne
zu
gurgeln auszuspülen.
- Nach dem Brauch des Propheten (s) ist es wünschenswert, den
Morgenimbiß
(sahur) dem Fastenbeginn möglichst spät und das Fastenbrechen
am Abend
möglichst früh zu sich zu nehmen. Man bricht das Fasten
bevorzugterweise mit einer Dattel, möglichst einer frischen, oder
ansonsten
mit Wasser, oder wenn das nicht geht, mit jedem statthaften (halal)
Nahrungsmittel oder Getränk. Wenn aber zum Zeitpunkt des
Fasten-brechens überhaupt
nichts derartiges erreichbar ist, faßt man zunächst die
Absicht zum,
Fastenbrechen und bricht das Fasten dann effektiv sobald man über
etwas (zu
essen bzw. trinken) dazu verfügt.
- Wer fastet, soll sich umso mehr bemühen Allah gehorsam zu sein
und den
Ungehorsam Ihm gegenüber ganz besonders vermeiden.
- Wer fastet, soll seine Pflichten erfüllen und sich vom
Verbotenen
fernhalten. Er verrichtet seine täglichen Gebete rechtzeitig und
insofern
es verpflichtend ist, in Gemeinschaft und er enthält sich aller
schlechten
Handlungen wie Lügen, üble Nachrede Betrug Zinsgeschäfte
oder
sonstiges Verbotenes gleich ob mit Worten oder Taten. Der Prophet (s)
sagte: "Wer
üble Rede und böse Taten nicht läßt, von dem
braucht Allah
auch nicht sein Ablassen von Nahrung und Getränk."
ZAKATU-L-FITR
- Diese Abgabe für Bedürftige zu Ende des Fastenmonats
besteht aus
einem "sa‘a" (ca. 2,5 kg) Reis, Weizen,
- Datteln oder entsprechenden Nahrungsmitteln.
- Es ist nicht angebracht, die zakatu-l-fitr in Form von Geld,
Kleidung oder
anderweitig außer als Nahrungsmittel zu geben.
- Zakatu-l-fitr wird am Tag des Festes (‚id) und kann ein oder
zwei Tage
vor dem Fest gegeben werden.
- Es ist nicht statthaft, díe zakatu-l-fitr später als zur
Zeit
des Festgebets zu geben, ausgenommen bei triftigem Grund.
- Zakatu-l-fitr wird im Namen von Erwachsenen und Minderjährigen
männlichen
und weiblíchen Personen entrichtet.
Für nähere Informationen über den Islam setzen Sie
sich bitte
mit der WAMY - Zentrale in Riyadh oder mit einer der Islamischen
Gemeinschaften
in Ihrer Nähe in Verbindung.
WAMY, P O. Box
10845
Riyadh 11443, Saudi - Arabien
Islamisches Zentrum München
Wallnerstr. 1, D. 80939 München
Tel: 089-325061
Haus des
Islam
Schillerstr. 46, D 64750 Lützelbach
Tel: 06165-1348