Die Kleidung der muslimischen Frau - al-Libâs asch-Scharcî
Islam bedeutet wörtlich "Unterwerfung, Hingabe", nämlich Unterwerfung unter den Willen Allahs. Derjenige, der sich als "Muslim" bezeichnet, und sich Allah unterwirft, ist dazu verpflichtet, in allen seinen Handlungen die Gesetze seines Schöpfers zu befolgen, unabhängig davon, ob es sich um die Beziehung des Menschen zu sich selbst (in Angelegenheiten der Nahrung und Kleidung), zu anderen Menschen oder zu seinem Schöpfer (cIbâdât) handelt.
Die vollständige Befolgung der Gesetze Allahs (s.t.) ist eine Verpflichtung (Fard), die nicht ein Begreifen des menschlichen Verstandes, welcher sich durch Begrenztheit und Beeinflußbarkeit auszeichnet, zur Voraussetzung hat.
Allah (s.t.) sagt:
"Vielleicht verabscheut ihr etwas, was gut für euch ist, und vielleicht liebt ihr etwas, was schlecht für euch ist; und Allah weiß, was ihr nicht wißt."(2;216)
Die Kleidung der muslimischen Frau gehört zu den Gesetzen des Islam, die durch zahlreiche Beweise im Qur'ân und in der Sunna des Gesandten Allahs (a.s.s.) eindeutig belegt sind.
Das Bedecken der cAura
Unter der cAura der Frau versteht man den Teil ihres Körpers, den sie vor einem genau definierten Personenkreis zu bedecken hat.
Allah (s.t.) sagt:
"Und sprich zu den gläubigen Frauen, daß sie ihre Blicke zu Boden senken und ihre Keuschheit wahren und ihre Schönheit nicht zeigen sollen - bis auf das, was (notwendigerweise) davon erscheint."
Der Ausdruck "illâ mâ zahara minhâ" - bis auf das, was (notwendigerweise) davon erscheint - ist durch die Sunna des Gesandten Allahs (a.s.s.) genau definiert.
Abû Dâwûd überliefert von cÂ'ischa (r), daß Asmâ' bint Abî Bakr zum Gesandten Allahs kam, als sie durchsichtige Kleidung trug. Da wandte sich der Gesandte Allahs von ihr ab und sagte zu ihr: "O Asmâ', wenn die Frau das Alter der Menstruation erreicht hat, darf man nichts von ihr sehen als das und das", und er zeigte dabei auf sein Gesicht und seine Hände.
Als cAura der Frau ist also eindeutig ihr gesamter Körper bis auf Gesicht und Hände definiert. Er muß auf eine Weise bedeckt sein, die die Farbe der Haut, unabhängig davon ob sie schwarz, rot oder weiß ist, nicht erkennen läßt.
Der Gesetzgeber hat ebenfalls klar definiert, vor welchem Personenkreis die Frau ihre cAura zu bedecken hat.
Allah sagt:
"und daß sie ihre Schönheit vor niemandem enthüllen sollen als vor ihren Gatten oder Vätern oder den Vätern ihrer Gatten oder ihren Söhnen oder den Söhnen ihrer Gatten oder ihren Brüdern oder den Söhnen ihrer Brüder oder den Söhnen ihrer Schwestern oder ihren Frauen oder denen, die sie besitzen, oder solchen von ihren männlichen Dienern, die keinen Geschlechtstrieb haben, und den Kindern, die von den cAurât (Pl. von cAura) der Frauen nichts wissen." (24/31)
Die Kleidung der muslimischen Frau in der Öffentlichkeit
Das Gesetz über die Kleidung, welche die muslimische Frau in der Öffentlichkeit zu tragen verpflichtet ist, unterscheidet sich vom einfachen Bedecken der cAura in Anwesenheit von Personen, die nicht in einer in der zitierten Aya genannten Beziehung zu einer Frau stehen. D.h., die Kleidung, die die cAura einer Frau bedeckt, ist nicht notwendigerweise für die Öffentlichkeit geeignet.
Unter Öffentlichkeit versteht man in diesem Zusammenhang all jene Bereiche, deren Zugang keiner ausdrücklichen Erlaubnis bedarf. So fallen zB Straße, Markt, Universität, Moschee unter das Gesetz der Öffentlichkeit. Allah (s.t.) hat der Frau erlaubt, sich in die Öffentlichkeit zu begeben, um ihre Angelegenheiten wahrzunehmen. Dafür müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt sein, zB, daß sie die Erlaubnis ihres Walîy (Vaters bzw. Ehemannes) hat, sich nicht parfümiert, keine privaten Kontakte zu Männern unterhält, die nicht mahram für sie sind (und somit außerhalb des in der Aya erwähnten Personenkreises stehen) und sich nach den Geboten Allahs kleidet.
Die gesetzlich verpflichtende Kleidung für die muslimische Frau in der Öffentlichkeit besteht aus
Die Verpflichtung zum Tragen dieser Kleidung (Gilbâb und Himâr) in der Öffentlichkeit ist ebenso eindeutig wie die Beschreibung dieser Kleidungsstücke.
1. Allah (s.t.) sagt:
"...und daß sie ihre Humur (Pl. von Himâr) über ihre Busen ziehen sollen.." (24/31)
Der Himâr bedeckt somit den gesamten Kopf außer dem Gesicht, sowie den Nacken und den Busen.
2. Allah sagt:
"O Prophet! Sprich zu deinen Frauen und deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen ihre Galâbîb (Pl. von Gilbâb) reichlich (von oben nach unten) über sich ziehen. So ist es am ehesten gewährleistet, daß sie erkannt und nicht belästigt werden. Und Allah ist Allverzeihend, Barmherzig." (33:59)
Der Begriff "yudnîna (calaihinna)" bezeichnet in der arabischen Sprache etwas von oben nach unten herabzuziehen bzw. zu senken.
Ein Gilbâb ist ein weites, durchgehendes Kleidungsstück, das den gesamten Körper der Frau von den Schultern bis zu den Knöcheln durchgehend bedeckt und über der normalen Kleidung getragen wird. Ibn cAbbâs sagte: "der Gilbâb ist ein Überwurf (ridâ'), der den Körper von oben bis unten verhüllt." Es versteht sich, daß dieses Kleidungsstück darüber hinaus nicht durchsichtig oder auffällig sein darf. Es soll als Kleidung für die Öffentlichkeit zu erkennen sein.
Die Verpflichtung zum Tragen eines Gilbâb in der Öffentlichkeit wird durch die Sunna des Gesandten Allahs (a.s.s.) zusätzlich bestärkt:
Umm cAtîya berichtete: Der Gesandte Allahs (a.s.s.) befahl uns (Frauen), daß wir an den Tagen von cÎd al-Adhâ und cÎd al-Fitr hinausgehen sollen, die cawâtiq (geschlechtsreife oder sich vor der Geschlechtsreife befindliche Mädchen) ebenso wie die Frau, die ihre Menstruation hat und die Hausfrauen. Die Frauen, die ihre Menstruation haben, sollten nicht am Gebet teilnehmen, aber den Festlichkeiten beiwohnen. Ich sagte: "O Gesandter Allahs, eine von uns hat keinen Gilbâb." Er (a.s.s.) sagte: Sie soll einen Gilbâb von ihrer Schwester anziehen."
Dieser Hadîth bedeutet ein eindeutiges Verbot für die muslimische Frau, ohne einen Gilbâb ihr Haus zu verlassen.
Das Senken des Gilbâb von oben nach unten, das bereits durch die sprachliche Aussage des Qur'ân deutlich ist, wird durch die Sunna bestätigt. Ibn cUmar berichtete: Der Gesandte Allahs sagte: "Wer seine Kleidung aus Stolz hinter sich schleifen läßt, den sieht Allah am Tag der Auferstehung nicht an." Umm Salama fragte: "Und wie sollen es die Frauen mit ihren Kleidungsenden machen?" Er (a.s.s.) sagte: "Sie sollen sie eine Spanne (vom Knöchel) senken." Sie sagte: "Dann werden ihre Knöcheln enthüllt." Er sagte: "Sie sollen sie eine Armlänge senken und nicht länger."
Dieser Hadîth belegt eindeutig, daß der Gilbâb, das Kleidungsstück, das die muslimische Frau in der Öffentlichkeit tragen muß, von oben nach unten gesenkt wird, bis es die Beine bis zu den Knöcheln bedeckt und es erkennbar ist, daß es sich um Kleidung für die Öffentlichkeit handelt.
Die Beweise zur Verpflichtung des Tragens von Gilbâb und Himâr in der Öffentlichkeit sind eindeutig. Es gibt keine Entschuldigung dafür, diese Kleidung nicht zu tragen. Selbst wenn die Frau ihre cAura durch das Tragen einer Hose oder eines wadenlangen Rocks und undurchsichtiger Socken bedeckt, ist sie sündhaft, wenn sie ohne libâs scharcî, d.h. ohne Gilbâb und Himâr, ihr Haus verläßt.
"O die ihr glaubt, gehorcht Allah und gehorcht dem Gesandten und vereitelt nicht eure Werke!" (47/33)