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Hintergrund: Fasten im Ramadan

Dr. Murad Wilfried Hofmann über die ganzheitlichen Aspekte und Wirkungen des Fastens


Dieser Vortrag wurde anlässlich des Seminars „Die fünf Säulen des Islam - Europäische Muslime führen ein“ in Potsdam 13. Juli gehalten. Dr. Murad Hofmann beleuchtet die spirituellen, geistigen und physischen Aspekte des verpflichtenden Fastens im Islam.

1. Islam ist nicht die einzige Religion, in der Fasten eine Rolle spielt. Im Gegenteil: Wenn man der „Encyclopedia Britannica“ Glauben schenken darf, gibt es nur eine einzige Religion, in welcher Fasten keine Rolle spielt, nämlich im Konfuzianismus. In unserem christlich geprägten Kulturkreis ist - besser gesagt: war - 40-tägiges Fasten vor Ostern, sowie während der Adventszeit früher von Bedeutung. Noch heute gibt es Fastenbier, Fastenhirtenbriefe und Fastnacht; doch dem sich Ausleben bis Rosenmontag folgt heutzutage keinerlei Kasteiung mehr, die Karneval und Fasching in der Rückschau rechtfertigen konnten. Nicht nur im Vergleich zum christlichen Fastenkonzept hatte das muslimische Fasten im Ramadan, dem 9. Monat des islamischen Mondjahres, stets eine ganz andere, ja essentielle Bedeutung: Als eine der fünf Saulen des Islam, mit deren Beachtung dieser Glaube steht oder fällt. Die Deutschen haben dies offenbar verstanden; denn sie integrierten den Begriff „Ramadan“ bereits in ihre Sprache und identifizieren den Islam geradezu damit.

2. Allerdings fasteten auch die frühesten Muslime - wie die Juden und die heidnischen Quraisch in Mekka - zunächst nur am 10. Muharram, dem sog. ‘Aschura-Tag; denn das Fasten im Ramadan wurde ihnen erst im 2. Jahr nach der Hidschra in al-Madina zur Pflicht gemacht. Dies geschah mit den Versen 183 - 187 der (2.) Sure al-Baqara, der einzigen Stelle im Qur’an, welche sich mit dem Fasten im Ramadan befasst. Seither ist es keine Pflicht mehr, am ‘Aschura-Tag zu fasten. Doch so, wie Muslime sich nicht auf das Pflichtgebet beschränken, sondern freiwillig um Sunna-Gebete ergänzen, tun sie es nach dem Vorbild ihres Propheten auch mit Fasten an einzelnen Tagen im ganzen Jahr. Üblich ist sog. Nafila-Fasten vor allem am Aschura-Tag, am Tag von ‘Arafat wahrend des Pilgermonats sowie während des Monats Schaban. Manche Muslime fasten das ganze Jahr über jeweils am Montag und am Donnerstag, andere den 13., 14., und 15. Tag jedes Monats. Nach ‘A’ischa hat Muhammad allerdings keine dieser Übungen den anderen vorgezogen. 3. Fasten ist den Muslimen jedoch nicht nur befohlen oder empfohlen, sondern unter Umständen auch verboten. Untersagt ist insbesondere das Fasten an Freitagen und den beiden islamischen Feiertagen. Muhammad (s.) hat gesundheitsschädigendes ständiges Fasten strikt verboten; als äußerstes kommt das sog. David-Fasten in Frage, d.h. Fasten an jedem zweiten Tag. 4. Wie nicht anders zu erwarten, hat die islamische Jurisprudenz bis in die kleinsten Einzelheiten hinein festgelegt, wie richtig zu fasten und was dabei zu vermeiden ist. Das entsprechende Kapitel bei Ibn Ruschd alias Averroes ist wegen seiner talmudisch anmutenden Juristerei allerdings eher abschreckend. Dort wird z.B. erörtert, ob es genügt, für das Ramadan-Fasten einmal, nämlich zu Beginn des Monats, die Absicht - an-nijja - dafür zu fassen; oder ob es nötig ist, diese Absichtserklärung jeden Morgen beim Morgengebet zu wiederholen. Immerhin verdanken wir beispielsweise Sunna und Fuqaha zu wissen, dass • Beginn und Ende des Monats Ramadan in unterschiedlichen Gebieten der Welt auf unterschiedliche Tage fallen können, das Fasten sich aber nie auf mehr als 30 Tage erstrecken darf; • Fasten - abgesehen von sexueller Aktivität - nur durch etwas unterbrochen wird, was in den Körper gelangt, also neben Essen, Trinken und Rauchen auch durch Spritzen; • bloßes Küssen aber keine verbotene sexuelle Aktivität darstellt, weil der Prophet (s.) untertags im Ramadan Umm Salama, Zaynab wie auch A’ischa geküßt hat - wie von diesen Ummahat al-Mu’minin selbst bezeugt wurde. 5. Es ist gewiss an der Zeit, sich wichtigere Fragen zu stellen, vor allem die Frage nach dem „Warum?“ des Ramadan-Fastens. Die Juden fasteten bekanntlich als Zeichen der Trauer, so im Gedenken an eine vergangene Katastrophe, oder in einer aktuellen Notlage, um Jahova mitleidig zu stimmen oder seinen Zorn zu besänftigen. Schon Paulus sah im Fasten aber Dienst an Gott. Dem entspricht ein von Abu Huraira übermitteltes Hadith Qudsi, wonach Allah gesagt hat: „Fasten ist für Mich“. In anderen Worten: Fasten ist wesentlich Gottesdienst. Daher hatte Al-Ghazzali recht, als er formulierte: „Fasten ist ein Viertel des Glaubens und die Hälfte der Geduld - und Geduld ist die Hälfte des Glaubens.“

Darum also geht es im Ramadan: Dass sich der Gläubige als ‘Abd, als Diener Gottes, erweist, der einen Monat lang ununterbrochen einen unsichtbaren Gottesdienst, nach Maududi eine „verborgene ‘Ibada“ , leistet. Ununterbrochen und unsichtbar! Die Pilgerfahrt ist eine einmalige Angelegenheit, Zakat wird nur einmal jährlich fällig; das Gebet wechselt fünfmal täglich mit dem Alltag ab. Nur das Fasten ist keine Handlung, sondern ein unsichtbarer Zustand, den - wie Al-Ghazzali bemerkt - niemand außer Gott sieht. 6. Dass das muslimische Fasten ausgerechnet im Ramadan stattfindet, hat ebenfalls einen zutiefst religiösen Grund. Dieser Monat, der in der präislamischen Zeit stets Sommermonat war, verdankt der den Boden versengenden Hitze seinen Namen: „ramada“ bedeutet lexikalisch „äußerst heiß sein.“ Doch dies ist nicht der wahre Grund für seine Wahl zum Fastenmonat. Diese beruht vielmehr darauf, dass Muhammad die erste qur’anische Offenbarung in diesem Monat erreichte - in der Höhle Hira hoch über Makka, in der Nacht des Schicksals, der Lailat al-Qadr, am 25., 27. oder 29. Ramadan. 7. Das bedeutet indessen nicht, dass das Fasten im Ramadan nicht auch geistige, moralische und physische Vorteile für den Fastenden hätte. Schließlich bleibt eine geistige Übung eine solche, auch wenn es gesundheitliche Vorteile bringt. Muhammad Asad identifizierte als solche erstens die Einübung von Selbstdisziplin und zweitens die Entwicklung von sozialem Mitgefühl. Beides Beiträge zur Erreichung des Status eines „mutaqq“i, eines Gottesfürchtigen und Gottesbewussten, von dem nicht ohne Grund im zentralen Ramadan-Vers, nämlich 2: 183, die Rede ist. 8. Die physischen Vorteile des Fastens liegen auf der Hand: Gewichtsabnahme, Reduzierung des schlechten Cholesterins im Blut, Entschlackung des ganzen Körpers. Insofern leistet der Ramadan, was viele teure Therapien zum Abbau von Übergewicht versprechen und was unserer zum Teil grotesk überfetteten westlichen Menschheit Not tut. 9. Wichtiger sind jedoch die moralischen Vorteile, die daraus erwachsen, dass der Fastende sich beweisen kann, noch immer Herr seiner selbst, also nicht Sklave von Süchten, zu sein. Der Fastende macht seinen Körper dem Geist untertan; er ordnet seine Triebe der Vernunft unter. Wer dies leisten will, kann nicht Alkoholiker, nikotinsüchtig oder sexuell hörig bleiben. Manche sprechen an dieser Stelle von Zähmung der animalischen Natur des Menschen. Dabei übersieht man, dass auch Hunde und Katzen freiwillig fasten, z.B. wenn sie über den Verlust ihres Frauchens oder eines anderen Tieres traurig sind. Ich wünschte, dass alle Menschen so sympathisch „tierisch“ wären. Zum moralischen Gewinn zählt auch, dass das Ramadan-Fasten den sozialen Unterschied zwischen arm und reich nivelliert. Ungeachtet des unterschiedlichen Inhalts ihres Geldbeutels essen und trinken beide unter Tag nichts. Manch ein Begüterter mag dabei ein neues Mitgefühl für Unterprivilegierte entwickein, die ständig, schon aus Mangel, zum Fasten verdammt sind. 10. Doch am wichtigsten sind die geistigen Vorteile des Ramadan-Fastens, wenn es im Sinne seines arabischen Begriffs - saum bzw. sijam - verwirklicht wird. Denn saum bedeutet mehr als Nicht-Essen und Nicht-Trinken; es bedeutet im Kern „sich enthalten“. Wenn sich der Sturm legt, ist dies z.B. aus Sicht des Arabischen „saum“. Mit „saum“ also ist nicht nur der Magen angesprochen, auch wenn dieser hörbar knurren mag, sondern der ganze Mensch. Daher besteht die höchste Form des Fastens darin, dass auch Augen, Ohren und Zunge sich enthalten.

Zum Fasten gehört somit auch, dass man sich von der Fernsehberieselung löst, Frauen- und Männermagazine verschmäht, und Stille einkehren lässt - ohne Klatsch und überflüssiges Geplapper („small talk“), auf dass sich der Mensch immer stärker Gott öffne und sozusagen Engeln, die ja nicht essen und nicht sündigen, ähnlicher werde. Stille und Immobilität bedingen sich gegenseitig. Ich jedenfalls mag mich im Ramadan nicht wegbewegen und schon gar nicht als Reisender vom Privileg Gebrauch machen, das Fasten zu unterbrechen. Denn nur Stille und Immobilität in diesem gesegneten Monat lassen die Kontemplation in ihm strukturell werden. Der echt Fastende ist somit trotz herzerwärmendem Iftar-Essen mit Freunden und Nachbarn eine Art Aussteiger. Mitten in der Hektik macht er nicht mehr mit. Er stellt sein geistiges Handy ständig ab und wird täglich etwas theozentrischer, zu einem wahren „muttaqi“, für den das tägliche Qur’an-Lesen vor dem Morgengebet zu einer geistig genussvollen Hoch-Zeit wird. Wie es Sunna ist, erklärt er seine, anderen unverständliche Spielverderberei notfalls mit den zwei Worten: „Ich faste!“ 11. Symbolisch für diese Geisteshaltung - und zugleich sie ungemein fördernd - ist die urislamische Übung des ‘Itikaf - des Rückzugs in die Moschee während der letzten 10 Tage des Monats Ramadan. Im Westen ist diese Übung allerdings in der Regel nur Muslimen möglich, die aus dem Arbeitsleben schon ausgeschieden sind. Ist schon eine ‘Umra im Ramadan offenbar ein Erlebnis so stark wie die große Pilgerfahrt (al-hadsch), wie überwältigend muss dann ‘Itikaf im Haram von Mekka oder in der Grabmoschee des Propheten (s.) erst sein! 12. Das Gesagte bedeutet indessen nicht, dass sich der fastende Muslim aus dem Arbeitsalltag ausklinkt. Im Gegenteil: Es wäre seinem Fasten abträglich, wenn er - wie dies in sogenannten muslimischen Ländern oft üblich ist - aus dem Ramadan einen inoffiziellen zweiten Urlaubsmonat machen würde, in dessen Verlauf man einfach Tag und Nacht vertauscht: Am Tage fastend schläft und in der Nacht Völlerei betreibt. Nein. Unser Vorbild sollte vielmehr das entscheidendste Gefecht der islamischen Frühgeschichte bei Badr sein, das in den Monat Ramadan fiel. Statt weniger, sollten wir eher mehr arbeiten, da wir keine Zeit am Mittagstisch vergeuden müssen. Allerdings müssen wir beim Bedienen von Maschinen und beim Autofahren im Ramadan doppelt vorsichtig sein, um wegen evtl. Kreislauf- bzw. Konzentrationsschwäche keinen Schaden anzurichten. In dieser Hinsicht sind die ersten drei Fasttage besonders kritisch, weil das Fasten anfangs für unsere Körper noch nicht Routine geworden ist, da der Körpermetabolismus sich dem Fasten noch nicht angepasst hat. 13. Gleichzeitig sollten wir aus unserem Fasten aber keine Show machen, mit der andere beeindruckt werden sollen. Ibn Kathir formuliert es so knapp wie richtig: „Fasten heißt, sich in reiner Absicht Essen, Trinken und Sex zu enthalten.“ Wie alles Verhalten im Islam, wird auch das Fasten schließlich einzig und allein nach dem damit beabsichtigten Zweck beurteilt, wie dies Al-Bukhari in der allerersten seiner Überlieferungen im 1. Buch, Nr. 1, festgehalten hat: „Innama’l ‘amalu bi’n-nijjat - Handlungen [werden bewertet] durch ihre Absichten“. 14. Das ist schlechte Nachricht für all die Muslime, zu deren Tradition es gehört, im Ramadan insgesamt mehr zu essen als im übrigen Jahresdurchschnitt. Auch für diejenigen, welche ihre lauen Ramadan-Nächte mit stundenlangem Flanieren verbringen oder vor dem Fernseher oder beim Kartenspiel, so dass sie das Morgengebet verpassen. Fasten ohne zu beten ist eine Praxis, die ich leider in Nordafrika und der Türkei haufig beobachten musste. Dabei wird Fasten ohne Gebet zu einem bloßen Volkssport. Schlimm ist es aber auch, wenn aus dem Abendessen (‘Ischa) und dem fakultativen leichten Imbiss kurz vor dem Morgengebet (Suhur) zwei üppige, mehrgängige Mahlzeiten werden. Dies raubt nicht nur unseren in die Küche verbannten Schwestern die Chance, die spirituellen Früchte des gesegneten Monats zu ernten. Überladene Mägen und Schlafentzug in der Nacht sind oft Schuld daran, wenn das Fadschr-Gebet ausgerechnet im Ramadan verpennt wird. Kritik gilt schließlich denen, die einen Ramadan vergehen lassen, ohne einem Bedürftigen eine substantielle Spende als sadaqat al-fitr gegeben oder ihn wenigstens zum ‘id al-fitr - Essen eingeladen zu haben. In all diesen Fällen ist das Fasten religiös, geistig, moralisch und sogar physich nutzlos. 15. Warum komme ich gegen Ende auf solch negative Phänomene der muslimischen Praxis zu sprechen? Will ich deprimieren? Nein: Ich will vielmehr an konkreten Beispielen daran erinnern, dass • das Ramadan-Fasten nicht primär eine Sache des leeren Magens ist; • das göttliche Gebot zum Fasten keiner Rationalisierung bedarf; und • Fasten ein Ausnahmezustand ist, der uns, wie nichts anderes, Gott nahebringen kann und soll. Der Muslim ist ein gläubiger Diener seines Herrn, kein raffinierter Hungerkünstler, der sich äußerlich an alle Regeln hält, innerlich aber keine einzige davon erfüllt. 16. Man kann nicht über Fasten im Ramadan sprechen, ohne das besondere, freiwillige Tarawih -Gebet zu erwähnen, das mit 8 oder 20 Rak’at im Anschluss an das Nachtgebet (al-’Ischa’) in der Moschee verrichtet wird. Ich gebe zu, dass ich zu diesem Gebets-Marathon der Sunna ein gespaltenes Verhältnis habe. Dieses kann ich am besten mit einem Zitat aus Hermann Hesses „Wanderung“ genannten Aufzeichnungen erklären. Dort liest man: „Gebet ist so heilig, so heilend wie Gesang. Gebet ist Vertrauen, Bestätigung. Wer wahrhaft betet, der bittet nicht, er erzählt nur seine Zustände und Nöte, er singt sein Leid und seinen Dank vor sich hin, wie die kleinen Kinder singen.“ 17. Ich soll über „Fasten im Ramadan“ sprechen. Streng genommen dürfte ich dann gar nichts über das Ramadanfest, den „‘Id ul-fitr“, sagen; denn dieses fällt ja bereits auf den 1. Tag des folgenden Monats, Schawwal. Das Fest beginnt mit dem besonderen salatu-l-fitr, das normalerweise recht früh, nämlich eine Stunde nach Sonnenaufgang stattfindet, es sei denn, dass dem muslimischen Staatsoberhaupt das Frühaufstehen schwerfällt, wie ich das 1990-1994 in Marokko erlebte. Dabei wird das aus zwei Rak’at bestehende Gebet vor der Predigt vollzogen, also nicht wie beim Freitagsgebet erst danach.

Ich kenne keinen Anlass, bei dem Kirchgänger sich glücklicher zeigten als Muslime zum Feiertagsgebet nach gefastetem Ramadan! Unbeschreiblich, wie gut nach 30 Tagen Abstinenz die erste Tasse Kaffee zum Frühstück schmeckt. Und wie seltsam: Nachdem man wochenlang zur Mittagszeit keinen Hunger mehr verspürte: Sobald man wieder vorrmittags frühstückt, hat man mittags schon wieder Hunger ... 18. Möge uns Allah ta’ala die Gnade eines segensreichen Ramadan 2002, in diesem 1423. Jahr nach der Hidschra, gewähren. Ich freue mich schon darauf.
 

Quelle: Islamische Zeitung

 

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