Die Ehe aus islamischer Sicht

Die Ehe ist sicherlich ein komplexes Themengebiet. Kaum ein anderes Thema wird dem Islam heute so negativ vorgehalten, wie die ungleiche Beziehung von Mann und Frau. Hierbei ist die angebliche aber in der Praxis kaum zu beobachtende Diskriminierung der Frau durch den Islam der Stein des Anstoßes.

Gemeinschaft weitgehend aus seiner Einbindung in die Gemeinschaft bestimmt. Als kleinste Einheit dieser Gemeinschaft hat die Familie eine zentrale Bedeutung. Allah macht keinen Wertunterschied zwischen Frau und Mann, also zwischen seinen Geschöpfen. Daher steht die Familienbildung nach dem Koran im Zeichen gegenseitigen Friedens, gegenseitiger Liebe und Barmherzigkeit und der daraus resultierenden Ausgeglichenheit. Im Koran heißt es dazu: "Und es gehört zu seinen Zeichen, dass Er aus euch selber Gattinnen erschuf, auf dass ihr Frieden bei Ihnen findet; und Er hat Zuneigung und Barmherzigkeit zwischen euch gesetzt." (30:21)

 

Konform zu diesem Ideal gelten Mann und Frau in der Ehe im gleichen Maße als Schutz füreinander: "Sie (eure Frauen) sind wie ein Gewand für euch und ihr seid (wie) ein Gewand für sie."(2:187)

 

Rein formal gesprochen ist die Ehe im Islam ein gewöhnlicher Zivilvertrag, und die Gültigkeit dieses Vertrages hängt nicht von irgendeiner religiösen Zeremonie ab. Die Gültigkeit beruht alleinig auf dem Einverständnis der beiden vertragsschließenden Parteien ab, eine eheliche Beziehung einzugehen, die im Beisein zweier Zeugen vollzogen wird. In jedem Falle hat die Frau ein Anrecht auf das so genannte Brautgeld, das sie bekommt. Die Höhe dieses Geldes variiert, es soll auf jeden Fall die Frau im Scheidungsfall mindestens 4 bis 6 Monate versorgen können. In Zeiten, wo wir noch kein Sozialamt kannten, eine beträchtliche Erleichterung für die Frau. Eine Frau, die ihre Pubertät erreicht hat, hat in jedem Falle das Recht ihren Ehemann selbst zu bestimmen, unabhängig von dem Willen ihres Vormundes. Ein Ehevertrag, der nicht mit der Zustimmung der Frau zustande gekommen ist, ist null und nichtig.

 

Wen darf ein Muslim bzw. eine Muslimin nicht heiraten: Selbstredend ist eine inzestuöse Beziehung nicht erlaubt. Angeheiratete Verwandte, wie Schwiegermutter, Schwiegervater, Schwiegertochter, Schwiegersohn und Schwägerin bzw. Schwager darf nicht geehelicht werden. Allerdings ist es erlaubt, wenn die Ehe geschieden ist, ehemalige Schwägerinnen und Schwager zu heiraten. Ein Mann darf seine Milchverwandte nicht heiraten, also seine Amme oder seine Milchschwester. Ferner darf ein Muslim keine Götzendienerin oder Polytheistin heiraten, Christinnen und Jüdinnen sind davon ausgeschlossen. Eine Muslimin jedoch darf keinen Nichtmuslim heiraten, da
sie unter Umständen nicht verhindern könnte, dass ihre Kinder unislamisch erzogen würden.

 

Der Islam verschreibt keine spezifische Form der Hochzeit vor. Auch ist eine Hochzeitszeremonie kein ritueller Muss. Aber die Hochzeiten werden in der islamischen Welt seit jäh mit bunten Feierlichkeiten begangen, wobei der kulturelle Aspekt im Vordergrund steht. Klein und groß, reich und arm kommen zu solchen Anlässen zusammen und feiern das Brautpaar.

 

Der Bräutigam wie auch die Braut dürfen sich vor der Hochzeit sehen. Dies ist die Auffassung aller islamischen Rechtsschulen. Die Ehe ist sodann vollzogen, wenn - hier wiederhole ich mich - beide Seiten ihr Einverständnis bekunden und der Ehevertrag zustande gekommen ist. Soviel zur Eheschließung aus rein formaler Sicht.

 

Die Ehe gilt als die Pflicht des Muslims und der Muslima und ein eheloses bzw. asketisches Dasein wird vom Islam gerügt. Der Gesandte Gottes sagte einmal: "Wenn ein Diener Gottes heiratet, erfüllt er die Hälfte seiner Religion." Nach einer weiteren Überlieferung, heißt es vom Gesandten Gottes: "Die Ehe ist der Weg, den ich gewählt habe und wer meinen Weg ablehnt, gehört nicht zu mir."

 

Diesen Aussprüchen des Gesandten, der Friede sei mit ihm, kann man entnehmen, dass die Ehe als eine heilige und zu pflegende Instanz gilt. In der Ehe wird von der Frau nicht verlangt, ihren Ehemann als ihren Herrn zu behandeln. Herrschaft gebührt wahrlich nur Gott allein. Im Islam gibt es das Prinzip der Ergänzung zwischen dem Mann und der Frau. In Meinungsverschiedenheiten wird dem Mann die Verantwortung für das letzte Wort gegeben. Dieses scheinbare Privileg geht aber damit einher, dass dem Mann zugleich der Lebensunterhalt der Familie aufgetragen ist, d.h. der Mann hat die Verpflichtung seine Frau gut zu versorgen, ihr Wohlbefinden sicherzustellen.

 

Der große islamische Gelehrte Ghazali zum Thema Ehe:

" ... Der Vorteil der Ehe besteht darin, das sie ... die Begierde dämpft, die Gefahren des sinnlichen Triebes beseitigt, die unlauteren Blicke und die körperliche Ausschweifung hin anhält, ... dadurch ist sie eine wichtiges Moment für das Seelenheil."

 

Zum Thema Mehrehe möchte ich quasi als Exkurs folgendes anmerken. Heute gibt es bestimmt in der westlichen Welt mehr sogenannte Dreiecksbeziehungen als die verpönte Mehrehe im Islam. Ich habe bewusst die Bezeichnung Polygamie vermieden, da diese eine uneingeschränkte Anzahl von Eheverträgen einschließen würde, wobei es im koranischen Sinne die Mehrehe auf vier Frauen beschränkt ist. Im damaligen Arabien schon eine großer Einschnitt für den Mann. Kurzum hier meine Meinung zum Thema Mehrehe: Der Koran zeigt eine Tendenz zur Einehe. Folgender Vers belegt dies eindeutig: "Und ihr könnt zwischen den Frauen keine Gerechtigkeit ausüben, sosehr ihr es auch wünschen mögt."

 

Die Voraussetzungen, die ein Mann  für die Mehrehe erfüllen muss, sind so schwer, dass sie wiederum kaum zu bewältigen sind. So sehe ich persönlich eine deutliche Tendenz des Islam zur Einehe, womit ich nicht gesagt haben will, dass die Mehrehe im Islam untersagt ist. Was der Islam auf gar keinen Fall akzeptiert, ist eine uneheliche Beziehung der Geschlechter. Aus Erfahrung weiß ich, dass es gerade westliche Musliminnen sind, die die Mehrehe ihren Männern praktizieren lassen, weil sie sich vielleicht darin wohl fühlen. Soviel zur Mehrehe.

 

Zeitehe gibt es im Islam, zumindest im sunnitischen Islam, nicht, d.h. ein Eheverbund auf Zeit, die meist gelenkt durch sexuelle Begierden zustande kommt. Für die Shia ist die Zeitehe jedoch erlaubt.

 

Eine Züchtigung der Frau durch den Mann ist im Islam nicht erlaubt. Ein diesbezüglicher Vers im Koran wird dahingehend ausgelegt, dass im Falle einer Scheidungsdrohung zur Rettung der Ehe als symbolische Geste ein Schlagen des Mannes mit einem Fächer oder einem Handtuch erlaubt sei. Der Gesandte Gottes ist das Beispiel für uns schlechthin, er hat den Islam für uns Muslime vorgelebt. Und er hat nie seine Frauen geschlagen. Darüber hinaus hilft gar nichts mehr, wenn die Liebe die Ehe nicht mehr krönt.

 

Scheidung wird im Islam als ein notwendiges Übel betrachtet. Die Ehe ist kein Sakrament bzw. die Scheidung kein Sakrileg. Jedoch ist die Scheidung nach einem Spruch des Propheten unter allen von Gott zugelassenen Handlungen das hassenswerteste. Der oben genannte sogenannte Züchtigungsvers ist ein Zeichen dessen. Die Ehescheidung des Mannes ist rein formal oder - um juristisch zu sprechen - verfahrensrechtlich einfacher, da er mit der Scheidung das von ihm erbrachte Brautgeld verliert. Um eine missbräuchliche Aneignung der Morgengabe (das Brautgeld) durch die Frauen zu unterbinden, muss eine Ehescheidung auf Initiative der Frauen an die Gerichte übertragen werden.

 

Quelle: Islamische Hochschulvereinigung, Engin Topal

@ Ekrem Yolcu

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