Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen

25 Fragen zur Frau im Islam

Überreicht durch: 

ISBN 3-930767-03-1 

Originalausgabe 

1. Auflage August 1997 (5.000) 
 

© CORDOBA - Verlag Karlsruhe,  August 1997 
Satz und Umschlaggestaltung: Deutschsprachiger Muslimkreis Karlsruhe 
Druck: Druckerei Dogan, Nürnberg 
Printed in Germany 

CORDOBA-VERLAG KARLSRUHE 
 
 

Im Namen Allahs, de Barmherzigen, des Gnädigen 

 

E I N L E I T U N G 

In der allgemeinen Diskussion über den Islam ist immer wieder festzustellen, daß ein Großteil des Interesses dem Themenbereich "Frau im Islam" gilt. Die muslimische Frau mit Kopftuch oder gar Schleier, wie man sie hierzulande auf den Straßen, im Fernsehen oder auch in Zeitschriften als Blickfang für die Leser sieht, birgt für viele Menschen etwas Fremdes, Unbekanntes, Unnahbares. Aber noch mehr damit verbunden werden heutzutage auch Begriffe wie "Fundamentalismus", "Rückständigkeit" und "Unterdrückung". Daß eine Frau mit Kopftuch oft belächelt, bemitleidet oder gar auf der Straße von Fremden angesprochen wird, kommt immer noch oft genug vor und ist eine traurige Tatsache, die hauptsächlich auf die negative und einseitige Berichterstattung der Medien sowie auf lange bestehende Vorurteile und Mißverständnisse zurückzuführen ist. Deshalb ist es wichtig klarzustellen, daß unter dem Kopftuch durchaus selbstbewußte, denkende Frauen stecken, die ein Recht darauf haben, ernstgenommen zu werden. Und dies umso mehr, wenn man bedenkt, daß in den letzten Jahren immer mehr deutsche Frauen zum Islam übergetreten sind. Die Gründe hierfür sind sicherlich vielfältig und oft auch sehr persönlich. Doch was bewegt eine "moderne, europäische Frau" dazu, sich einen Lebensweg zu wählen, der ihr angeblich Unterdrückung und Demütigung beschert? 
Dies sollen die folgenden Fragen klären. Sie informieren sachgerecht und kurz über das Thema "Frau im Islam" und sind eine Ergänzung zu der im Jahr 1994 zum ersten Mal erschienenen Broschüre "25 Fragen zum Islam", in der allgemeine Fragen zum Islam behandelt werden. 
Zur intensiven Beschäftigung mit dem Thema "Frau im Islam" verweisen wir auf die Literaturliste am Ende dieser Broschüre. 
Für Anregungen und Verbesserungsvorschläge unserer Leser sind wir jederzeit offen und dankbar. 

Cordoba-Verlag 

I N H A L T  
  
 
1. Sind Mann und Frau im Islam gleichberechtigt?                                                     
 
2. Wie sieht die Aufgabenverteilung von Mann und Frau  in der Familie aus?          
 3. Welche Rolle kommt einer muslimischen Frau als  Mutter zu?                            
 4. Gelten die religiösen Pflichten des Islam auch für die Frau?                                   
 5. Kann eine muslimische Frau ihren Ehemann selbst  auswählen?                           
 6. Welche Bedeutung hat die Brautgabe im Islam?                                                     
 7. Darf eine muslimische Frau einen Nichtmuslim heiraten?                                      
 8. Wie ist die Erlaubnis zur Mehrehe im Islam zu verstehen?                                
 9. Warum kann eine muslimische Frau nicht mehrere  Männer heiraten?                 
10. Darf ein muslimischer Mann seine Frau schlagen?                                                
11. Kann eine muslimische Frau sich scheiden lassen?                                               
12. Was geschieht im Falle einer Scheidung mit den Kindern?                                   
13. Warum tragen muslimische Frauen ein Kopftuch?                                                
14. Hat eine muslimische Frau das Recht auf Bildung und  Berufsausübung?            
15. Ist die Frau im Islam erbberechtigt?                                                                        
16. Welche Gültigkeit hat die Zeugenaussage der Frau im  islamischen Recht?       
17. Darf eine muslimische Frau in die Moschee gehen?                                             
18. Welche Bedeutung hat Geschlechtertrennung im Islam?                                     
19. Warum beten die Frauen hinter den Reihen der Männer?                                   
20. Darf ein muslimisches Mädchen eine intime Beziehung  zu einem Jungen haben?  
21. Dürfen muslimische Mädchen am Turn- und Schwimm unterricht teilnehmen?       
22. Kann sich eine muslimische Frau von einem männlichen Arzt behandeln lassen?  
23. Kann eine muslimische Frau Maßnahmen zur Schwangerschaftsverhütung ergreifen?                                                                       
24. Ist Abtreibung im Islam erlaubt?                                                                              
25. Was sagt der Islam zur Adoption?                                                                               

1. Sind Mann und Frau im Islam gleichberechtigt?  

Im Islam geht es darum, unter Berücksichtigung der Verschiedenheit der Geschlechter Gerechtigkeit zwischen beiden herzustellen. Daher hat Gott Mann und Frau bestimmte Rechte und Pflichten zugewiesen, die ihrer jeweiligen Natur gerecht werden. Wenn sie sich jedoch von ihrer Natur entfernen, kommt dies einer Gleichmachung nahe. Vor Gott sind beide gleich. Aber in ihrer Beziehung zueinander sind die jeweiligen Rechte des einzelnen unterschiedlich, wie ja auch Mann und Frau von Natur aus unterschiedlich sind. Grundsätzlich kann man sagen, daß sich die Rechte des einen aus den Pflichten des anderen ergeben und umgekehrt.  
Mann und Frau sind vor Gott einander ebenbürtig und gleichwertig. Im Koran wird an vielen Stellen betont, daß die Belohnung bzw. Bestrafung im Jenseits nicht vom Geschlecht abhängig ist. So heißt es z.B. in Sure 3, Vers 195: "Seht, Ich lasse kein Werk der Wirkenden unter euch verlorengehen, sei es von Mann oder Frau; die einen von euch sind von den anderen." Auch gilt z.B. die Pflicht, Wissen zu erlangen, für beide Geschlechter gleichermaßen. Innerhalb der Ehe sind Frau und Mann bezüglich ihrer Rechte und Pflichten in den Bereichen gleichgestellt, in denen sie von Natur aus gleich sind, Unterschiede gibt es da, wo Verschiedenheiten vorhanden sind. Bei den religiösen Pflichten beispielsweise gibt es für die Frau einige Erleichterungen, die mit ihrer Natur zusammenhängen (s. Frage 4). Und auch bezüglich des Erbrechts wird auf die Pflicht des Mannes als Versorger der Familie Rücksicht genommen (s. Frage 15).  

2.  Wie sieht die Aufgabenverteilung von Mann und Frau in der Familie aus?  

Dem Mann obliegt es, die Familie zu versorgen (Koran 4:34). Er ist vor Gott verantwortlich für das Wohlergehen seiner Familie. Eine Familie braucht Führung, so wie es auch in jedem Team jemanden geben muß, der letztendlich Entscheidungen fällt. Ein Ausspruch des Propheten (s) macht dies deutlich: "Die Vollkommenen im Glauben sind von den Gläubigen die Besten an Charakter und Benehmen, und die besten von euch sind die, die ihre Frauen am besten behandeln."  
Der Frau obliegt es, ihren Mann zu beraten und zu unterstützen, um gemeinsame Entscheidungen zu fällen. Die Frau ist die Person, welche die Kinder empfängt, in sich trägt, gebiert, stillt und erzieht; sie trägt die Hauptverantwortung für das Wohl der Kinder. Dies ist ihre wichtigste Aufgabe. Allerdings bedeutet das keineswegs, daß die Erziehung der Kinder ausschließlich der Frau überlassen bleiben soll, genausowenig wie sie ihren Mann in seiner Aufgabe als Familienoberhaupt auf sich alleine gestellt lassen darf.  

3.  Welche Rolle kommt einer muslimischen Frau als Mutter zu?  

Im Islam hat die Mutter eine besondere Stellung. Vor allem in den ersten Jahren ist die Mutter die Hauptbezugsperson für das Kind. Durch das auch im Koran empfohlene Stillen (2:233) entsteht eine enge Beziehung. Der Koran erwähnt an einigen Stellen das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern und hebt die besondere Mühe der Mutter hervor, z.B. bei Schwangerschaft, Geburt und Stillen (31:14). Der Islam geht sogar so weit, daß die (geschiedene) Mutter für das Stillen der Kinder von ihrem Ehemann eine finanzielle Entschädigung verlangen kann (Koran 65:6). Welche große Bedeutung der Frau als Mutter zukommt, zeigt auch ein Ausspruch des Propheten Muhammad (s). Auf die Frage, wer es am meisten verdiene, gut behandelt zu werden, antwortete er dreimal "deine Mutter" und erst danach "dein Vater, dann deine nächsten Verwandten."  

4.  Gelten die religiösen Pflichten des Islam auch für die Frau?  

Die religiösen Pflichten, die beide Geschlechter vor Gott zu erfüllen haben - wie Gebet, Fasten, Armenabgabe oder Pilgerfahrt -, obliegen Frau und Mann gleichermaßen. Die Frau erfährt jedoch einige Erleichterungen in der Ausübung des Gebets und des Fastens. So ist sie z.B. während der Regelblutung und im Wochenbett vom Gebet und Fasten befreit. Das auf diese Weise versäumte Fasten muß sie zu einem späteren Zeitpunkt nachholen, die Gebete jedoch nicht.  

5.  Kann eine muslimische Frau ihren Ehemann selbst auswählen?  

Der Islam gibt der Frau bei der Eheschließung das Recht, selbst entscheiden zu können, wann und wen sie heiratet. Ohne die Einwilligung der Frau darf eine Ehe nicht geschlossen werden, und der Ehevertrag ist ungültig. Es ist eine weise Praxis unter Muslimen, die Familie in diese wichtige Entscheidung miteinzubeziehen. Sie gibt dem zukünftigen Ehepaar den nötigen Rückhalt und setzt sich in schwierigen Situationen für das Fortbestehen der Ehe ein. Anzumerken ist, daß die Frau das Recht auf Beibehaltung des Mädchennamens nach der Heirat hat.  

6.  Welche Bedeutung hat die Brautgabe im Islam?  

Die Brautgabe (arab. al-mahr) ist keinesfalls mit einem Brautpreis gleichzusetzen, mit dem die Frau sozusagen erkauft würde. Sie wird nicht dem Vater der Braut, sondern der Braut selbst gegeben. In den meisten Fällen ist sie materieller Art, kann aber durchaus auch ideellen Wert besitzen. Der Islam gewährt der muslimischen Frau das Recht, von ihrem zukünftigen Ehemann diese sog. Brautgabe zu verlangen, deren Höhe sie selbst festlegen und über die sie frei verfügen kann (Koran 4:4). Dabei sollte die Frau natürlich die finanzielle Situation des Mannes berücksichtigen. Selbst im Falle einer Scheidung hat der Mann kein Recht darauf, die Brautgabe zurückzufordern (Koran 2:229).  

7.  Darf eine muslimische Frau einen Nicht-muslim heiraten?  

Ehe und Familie sind im Islam besonders geschützt, weil sie als kleinste Einheiten der Gesellschaft das Fortbestehen der Gemeinschaft sichern. Eine funktionierende Ehe bedarf einer Lebensgrundlage und Lebenseinstellung, die beiden Partnern gemeinsam ist. Deshalb ist eine Ehe zwischen muslimischen Partnern in jedem Fall vorzuziehen. Aus einer Beziehung zwischen andersgläubigen Partnern mit unterschiedlichen Weltanschauungen können Schwierigkeiten erwachsen. Z.B. ist eine Einigung in Fragen einer religiösen Kindererziehung schwieriger zu finden. Auch kann ein nichtmuslimischer Ehemann seine Frau z.B. bei der Religionsausübung einschränken. Daher darf eine muslimische Frau keinen Angehörigen einer anderen Religion heiraten. (Koran 2:221)  

8.  Wie ist die Erlaubnis zur Mehrehe im Islam zu verstehen?  

Im Islam gibt es die Erlaubnis der Heirat von vier Frauen,die jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Dies verdeutlicht einKoranvers: "..., so heiratet, was euch an Frauen gut ansteht, zwei, drei oder vier; und wenn ihr fürchtet, nicht billig zu sein, so heiratet eine (...). So könnt ihr am ehesten Ungerechtigkeit vermeiden"  (4:3). Die Forderung nach Gerechtigkeit und Gleichbehandlung aller Frauen ist also eine mit der Mehrehe eng verknüpfte Bedingung. Die praktische Umsetzung dieser Forderung von seiten des Mannes wird sich wohl als äußerst schwierig erweisen (Koran 4:129). Dies hängt jedoch auch weitgehend von der Persönlichkeit des Mannes und der Frau(en) ab. Durch die Mehrehe kann vor allem verwitweten oder geschiedenen Frauen eine Versorgung ermöglicht werden. Außerdem ist die Mehrehe, in der jede Frau die ihr zustehenden gleichen Rechte genießt, eine bessere Alternative zur Beziehung eines Mannes zu einer Geliebten, die keinerlei Rechte besitzt. Der Regelfall unter den Muslimen ist die Einehe, die eine menschliche Herausforderung für beide Ehepartner darstellt. Auch der Prophet, der den Muslimen als Vorbild dient, war mit seiner ersten Ehefrau 25 Jahre bis zu ihrem Tod allein verheiratet; und unter den Frauen, die er danach heiratete, war nur eine Jungfrau, die übrigen waren entweder verwitwet oder geschieden.  

9.  Warum kann eine muslimische Frau nicht mehrere Männer heiraten?  

Der Islam ist die Religion der natürlichen Veranlagung des Menschen. Die Heirat von Frauen mit mehreren Männern ist allgemein eine nur selten vorkommende Praxis. Daher kann man davon ausgehen, daß es auch nicht der Natur der Frau entspricht, gleichzeitig mit mehreren Männern verheiratet zu sein. So spricht sich auch der Islam dagegen aus. Ein wichtiger Grund liegt darin, daß der Mann verpflichtet ist, für seine Kinder zu sorgen (s. Frage 2). Bei mehreren Männern besteht die Gefahr, daß die Vaterschaft nicht eindeutig nachgewiesen werden kann. Dies kann dazu führen, daß sie sich entweder um die Kinder streiten oder aus der Verantwortung ziehen. Außerdem ist es nicht praktikabel, daß mehrere Männer als Familienoberhaupt fungieren. 

10.  Darf ein muslimischer Mann seine Frau schlagen?  

Dies ist ein mit Vorurteilen belastetes Thema, das sehr schwierig zu erklären ist  Die enstprechende Koranstelle hierzu lautet: "Und jene (Frauen), deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch dann gehorchen, so sucht gegen sie keine Ausrede." (4:34). Eine erste Erklärung kann der Offenbarungsgrund für diesen Vers sein: Eine Frau kam zum Propheten Muhammad (s) und bat ihn um Erlaubnis ihren Ehemann zurückschlagen zu dürfen,weil dieser sie geschlagen hatte. Der Prophet erlaubte es ihr als Vergeltungsmaßnahme. Nach diesem Ereignis wurde der obige Koranvers herabgesandt, worauf der Prophet (s) gesagt hat: "Ich wollte das eine, aber Gott wollte das andere - was Gott will, muß das Beste sein". Hinter  dieser Entscheidung Gottes mag eine Weisheit  stecken, die zunächst selbst der Propheten Muhammad (s) nicht erkannt hatte. Der Koranvers macht deutlich, daß im Falle einer in größeren Schwierigkeiten steckenden Ehe der Ehemann diese drei Schritten auf jeden Fall einhalten muß: Ermahnung, Trennung im Ehebett und Schlagen. Damit ist vor allem das Schlagen im Affekt verboten, was wohl in fast allen Fällen vorkommt. Zudem hat das Schlagen, wie es der Koran beschreibt,  nach den Gelehrten eher einen symbolischen Charakter. Der Prophet Muhammad (s) drückte in Bezug auf das Schlagen der Frau sehr deutlich sein Mißfallen aus: "Ist es für einen von euch wirklich möglich, seine Frau zu schlagen, als wäre sie eine Magd, und dann am Abend zu ihr zu gehen?"  Er selbst hat auch nie eine Frau geschlagen.  
Die muslimische Frau hat andere Möglichkeiten, in Konfliktsituationen gegen ihren Mann vorzugehen. Dazu kann sie andere Familienmitglieder einschalten.  

11. Kann eine muslimische Frau sich scheiden lassen?  

Die Scheidung ist das Verabscheuenswerteste unter den von Gott erlaubten Dingen und nur als letzter Ausweg zu betrachten. Eine Scheidung zu verhindern und eine Versöhnung der Ehepartner herbeizuführen, steht immer im Vordergrund. Deshalb wird im Falle eines Ehestreites aus der Familie des Mannes sowie aus der Familie der Frau jeweils ein Vermittler bestimmt, die versuchen sollten, zwischen den Ehepartnern zu schlichten (Koran 4:35). Grundsätzlich sieht der Islam die Möglichkeit der Scheidung für Mann und Frau vor. Im Koran wird ausführlichst dargelegt, wie die Scheidung im einzelnen erfolgt und wie die Zahlung des Unterhalts geregelt ist (2:226ff; 65:1ff). Die Scheidungsprozedur kann sowohl durch den Mann als auch durch die Frau eingeleitet werden. Die nachfolgenden Mechanismen, die schließlich zur Scheidung führen, sind jedoch unterschiedlich. Bis zur endgültigen Scheidung leben die Ehepartner im gemeinsamen Haushalt zusammen. Diese Zeit soll dafür genutzt werden, zu einer Versöhnung zu finden und eine eventuelle Schwangerschaft bei der Frau festzustellen. Kommt es auch nach Ablauf dieses Zeitraumes zu keiner Einigung der Ehepartner, wird die Scheidung rechtskräftig.  

12.  Was geschieht im Falle einer Scheidung mit den Kindern?  

Diesbezüglich trifft der Koran nur Regelungen für Säuglinge. Diese sollen höchstens zwei Jahre lang von der Mutter gestillt werden. Für die anderen Kinder gilt nach der traditionellen Rechtswissenschaft: Die Mutter hat die Sorge bei Mädchen bis zur Pubertät oder bis zur Heirat, bei Jungen bis zum Alter von sieben Jahren oder bis zur Pubertät. Die gesetzliche Vertretung liegt jedoch beim Vater. Üblicherweise geht die Frau nach der Scheidung ohne die Kinder in ihr Elternhaus zurück. Damit wird ihr eine Wiederverheiratung leichter gemacht.  

13.  Warum tragen muslimische Frauen ein Kopftuch?  

Das Kopftuch der muslimischen Frau ist Teil ihrer gesamten Kleidung, die bestimmten Vorschriften unterliegt. Kleidungsvorschriften gibt es im Islam sowohl für den Mann als auch für die Frau.  und dienen dazu, die Würde und Achtung vor ihnen zu schützen. Muslime sollten grundsätzlich Kleidung tragen, die den Körper in der Weise bedeckt, daß die Figur nicht sichtbar wird, um das Interesse des anderen Geschlechts nicht auf sich zu lenken. Deshalb sollte die Kleidung weder zu eng anliegen noch durchscheinend sein. Da die Haare bzw. Frisur der Frau eine sehr wichtige Rolle für ihr Aussehen spielen und auch eine gewisse Anziehung ausüben können, gilt für Frauen zusätzlich, daß sie ein Kopftuch tragen. Grundlage für diese Regelungen ist die Koranstelle 24:31 sowie ein Ausspruch des Propheten Muhammad (s), nach dem von einer Frau nichts außer Gesicht und Händen zu sehen sein soll.  
Die obigen Bekleidungsvorschriften gelten in Anwesenheit fremder Männer, d.h. Männer, mit denen die Frau theoretisch eine Ehe eingehen könnte. Innerhalb der Familie, einem Teil der Verwandtschaft und unter Frauen kann die muslimische Frau sich auch ohne Kopftuch zeigen. Die betreffenden Personen werden in der oben genannten Koranstelle einzeln aufgezählt. Im Alter kann die Frau ihr Kopftuch ablegen (Koran 24:60). Da sie jedoch auch eine Vorbildfunktion für Jüngere hat, ist es besser für sie, sich weiterhin den islamischen Regeln entsprechend zu bedecken.  
Muslimische Mädchen kleiden sich, wenn die weiblichen Körperformen sichtbar werden (etwa mit Beginn der Pubertät), in der oben beschriebenen Art und Weise.  

14.  Hat eine muslimische Frau das Recht auf Bildung und Berufsausübung?  

Die Pflicht zur Bildung, d.h. das Streben nach Wissen gilt sowohl für den muslimischen Mann als auch die muslimische Frau. Ein Ausspruch des Propheten (s) lautet: "Das Streben nach Wissen ist eine Pflicht für jeden Muslim, Mann oder Frau." In der frühislamischen Zeit arbeiteten Frauen auf den verschiedensten Gebieten, manche zogen sogar mit in den Krieg, um dort die Verwundeten zu versorgen. Die erste Ehefrau des Propheten (s), Khadidscha, war eine angesehene Geschäftsfrau in Mekka, die Handelskarawanen unterhielt. Die Frau kann über ihr selbst verdientes Geld eigenständig und frei verfügen und ist nicht verpflichtet, davon etwas zum Familienunterhalt beizusteuern. Denn gemäß der Aufgabenverteilung in der Familie ist der Mann alleine verpflichtet, für die Familie zu sorgen (s. Frage 2). Die Tatsache, daß vielen muslimischen Mädchen eine weiterführende Ausbildung verwehrt wird, ist nicht auf den Islam zurückzuführen, sondern auf Traditionen.  

15.  Ist die Frau im Islam erbberechtigt?  

Im Koran heißt es: "Den Männern steht ein Teil von der Hinterlassenschaft ihrer Eltern und Verwandten zu, und ebenfalls den Frauen steht ein Teil von der Hinterlassenschaft ihrer Eltern und Verwandten zu, ob es wenig oder viel sei." (4:7) Grundlage für die unterschiedliche Behandlung der Frau in Erbangelegenheiten bildet der Koranvers 4:11: "Auf eines männlichen Geschlechts kommt bei der Erbteilung gleichviel wie auf zwei weiblichen Geschlechts." Daß die Frau "nur" die Hälfte des Anteils des Mannes bekommt, läßt sich damit erklären, daß der Mann allein dazu verpflichtet ist, für den Unterhalt der Familie aufzukommen (Koran 4:34); die Frau hingegen kann über ihren Erbanteil frei verfügen, ohne daß der Mann oder andere Familienangehörige einen Anspruch darauf erheben können (s. auch Frage 2 und 14).  

16.  Welche Gültigkeit hat die Zeugenaussage der Frau im islamischen Recht?  

Grundlage für den Sachverhalt der Zeugenaussage bildet der Koranvers 2:282: "Und lasset zwei Zeugen unter euren Männern es bezeugen, und wenn es keine zwei Männer gibt, dann sollen es bezeugen ein Mann und zwei Frauen von denen, die euch als Zeugen geeignet erscheinen, damit, wenn sich die eine der beiden irrt, die andere von ihnen daran erinnert." Das Hinzuziehen einer weiteren Frau dient als Schutz vor einer falschen Zeugenaussage, die im Islam hart bestraft wird, sowie als zusätzliche Sicherheit. Außerdem fällt der oben zitierte Vers in die Thematik von Darlehensverträgen und sollte auch nur in solchen Fällen Anwendung finden. Daß viele Gelehrte dies auch auf andere Bereiche übertrugen, ist unter den Muslimen strittig. Denn es gibt durchaus auch Fälle, in denen der Sachverstand der Frau gefragt ist (wie z.B. beim Geburtsrecht). Aber auch in einem so wichtigen Bereich wie der Religionswissenschaft genügte die Zeugenaussage einer Frau für die Übernahme vieler Aussprüche des Propheten (s). Aischa, eine Frau des Propheten (s), beispielsweise ist die wichtigste Überlieferin von Prophetenaussprüchen überhaupt.  

17.  Darf eine muslimische Frau in die Moschee gehen?  

Grundsätzlich steht die Moschee als Ort der Versammlung und des Gebets jedem Muslim offen, ob Mann oder Frau. Es gibt deutliche Aussprüche des Propheten, nach denen ein Mann seine Frau nicht daran hindern soll, in die Moschee zu gehen. Daß in einigen islamischen Ländern die Frauen sehr selten oder gar nicht in die Moschee gehen, ist eher auf die dortigen Traditionen und Sitten zurückzuführen als auf den Islam.  
 

18.  Welche Bedeutung hat Geschlechtertrennung im Islam?  

Im Koran wird die Geschlechtertrennung an zwei Stellen erwähnt (33:32f und 53), wobei jeweils von den Frauen des Propheten Muhammad (s) die Rede ist, die indes als sogenannte "Mütter der Gläubigen" eine Sonderstellung einnehmen. Über die Anwendung dieser Verse in der heutigen Praxis bestehen unterschiedliche Meinungen. Die einen bezeichnen die Geschlechtertrennung als Einrichtung zum Schutz der Familie und vor allem der Ehe. Andere dagegen meinen, daß sich die oben zitierten Verse nur auf die Frauen des Propheten beziehen und es möglich ist, daß Männer und Frauen auch zusammenarbeiten. Man setzt aber dafür eine gewisse Bildung und das Gefühl für Anstand auf beiden Seiten voraus, damit die Einhaltung der Regeln des Islam gewährleistet ist. Was das Alleinsein einer Frau mit einem nicht verwandten Mann angeht, so halten sich jedoch die meisten Gelehrten an den Ausspruch des Propheten Muhammad: "Wer an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt, darf nicht mit einer Frau allein sein, ohne daß ein mahram (männlicher naher Verwandter, den zu heiraten der Frau untersagt ist) von ihr dabei ist, denn sonst wird der Satan der Dritte sein."  

19. Warum beten die Frauen hinter den Reihen der Männer?  

Bei einem Gebet, welches in der Gemeinschaft, also z.B. in der Moschee, verrichtet wird, beten die Frauen gewöhnlich entweder hinter den Männern oder auf einer Frauenempore getrennt von den Männern. Beim Gebet als einer gottesdienstlichen Handlung soll sich der Betende voll darauf konzentrieren können. Würden Männer und Frauen gemischt beten, ist diese Voraussetzung nicht mehr erfüllt, da die Ablenkung beiderseits zu groß ist (s. auch Frage 18).  

20. Darf ein muslimisches Mädchen eine intime Beziehung zu einem Jungen haben?  

Der Islam lehnt jede Art von außerehelicher intimer Beziehung zwischen den Geschlechtern grundsätzlich ab. Dies gilt sowohl für Mädchen als auch für Jungen. Allein die Ehe bietet den Rahmen für eine intime Beziehung zwischen Mann und Frau. Gegen eine Art Kameradschaft zwischen Mädchen und Jungen unter der Voraussetzung, daß beide die islamischen Regeln beachten, spricht jedoch nichts.  

21. Dürfen muslimische Mädchen am Turn- und Schwimmunterricht teilnehmen?  

Im Islam ist sportliche Betätigung jeder Art erlaubt und erwünscht. Dabei sollten aber die Grundregeln des Islam, im Falle des Turn- und Schwimmunterrichts vor allem die Bekleidungsvorschriften nicht verletzt werden. Deshalb ist es im Islam nicht erlaubt, daß Mädchen - und übrigens auch Jungen - ab der Pubertät an einem gemischten Sportunterricht teilnehmen. Viele muslimische Mädchen lassen sich aus diesem Grund vom Turn- und Schwimmunterricht in der Schule befreien. Dasselbe sollte natürlich auch für Jungen gelten. Die hier lebenden Muslime sind allgemein bestrebt, Möglichkeiten für sportliche Betätigungen zu schaffen, bei denen Männer und Frauen getrennt sind.  

22. Kann sich eine muslimische Frau von einem männlichen Arzt behandeln lassen?  

Grundsätzlich sollte sich eine muslimische Frau zur Wahrung ihrer Würde und Scham von einer Ärztin behandeln  lassen. Dies ist hierzulande ohne weiteres möglich, da man sich den behandelnden Arzt/Ärztin selbst aussuchen kann. Die Muslima wird aber eine muslimische Ärztin bzw. einen muslimischen Arzt auf jeden Fall vorziehen. In Notfällen jedoch wie z.B. bei einem Unfall, bei einer Entbindung etc., in denen nur ein männlicher Arzt im Dienst ist, geht die Gesundheit der Frau vor.  

23. Kann eine muslimische Frau Maßnahmen zur Schwangerschaftsverhütung ergreifen?  

Es gibt im Islam kein Verbot der Verhütung, sofern dadurch die Gesundheit nicht geschädigt und eine Schwangerschaft nicht für immer unmöglich gemacht wird. Zur Zeit des Propheten Muhammad (s) wurde der sogenannte "coitus interruptus" praktiziert, und der Prophet hat dies gebilligt. Außerdem wird im Koran empfohlen, daß die Mutter ihr Kind zwei volle Jahre stillen soll (2:233); dies ist auch ein gewisser Schutz vor Schwangerschaft. Heutzutage gibt es allerdings modernere Methoden der Schwangerschaftsverhütung. Für welche Art der Schwangerschaftsverhütung sich ein muslimisches Ehepaar entscheidet oder ob es überhaupt Verhütungsmittel verwenden will, können die Ehepartner unter Berücksichtigung der familiären und gesundheitlichen Situation entscheiden. Die Tatsache, daß muslimische Ehepaare oft mehrere Kinder haben, ist nicht auf eine mangelnde Verhütungspraxis zurückzuführen, sondern auf ihre positive Einstellung zu Kindern.  

24. Ist Abtreibung im Islam erlaubt?  

Der Koran verbietet eindeutig das Töten von Kindern, unabhängig davon, ob sie bereits geboren wurden oder noch nicht: "Und tötet eure Kinder nicht aus Furcht vor Armut; Wir sorgen für sie und für euch. Wahrlich, sie zu töten, ist ein großer Fehler."(17:31) Die Mehrheit der muslimischen Gelehrten erlaubt die Abtreibung nur in den Fällen, wo das Leben der Mutter gefährdet ist.  

25.  Was sagt der Islam zur Adoption?  

Adoption, wie sie im westlichen Rechtssystem verstanden wird, kennt der Islam nicht. Ein Ehepaar hat aber durchaus die Möglichkeit, ein Kind zur Pflege aufzunehmen. Dieses Pflegekind behält aber seinen ursprünglichen Namen und übernimmt nicht den Familiennamen der Pflegeeltern, so daß seine Herkunft immer bekannt bleibt. Außerdem hat es nicht die gleichen Rechte wie ein leibliches Kind derselben Eltern wie z.B. in Erbangelegenheiten (Koran 33:4).